Geschäftsnummer: | 23.418 |
Eingereicht von: | Burgherr Thomas |
Einreichungsdatum: | 16.03.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Gesetzliche; Grundlagen; Anzupassen; Gewinne; Nationalbank; Zuhanden; Bundes; Ausschliesslich; Schuldenabbau; Dürfen; Ausnahmen; Regeln |
Entsprechende gesetzliche Grundlagen sind so anzupassen, dass allfällige Gewinne der Nationalbank zuhanden des Bundes ausschliesslich für den Schuldenabbau eingesetzt werden dürfen. Ausnahmen sind im Gesetz zu regeln.
Nationalbankgewinne dürfen nicht als selbstverständlich angesehen werden. Deshalb sollen sie auch nicht mehr wie bis anhin direkt in den Bundeshaushalt fliessen, sondern sollen für den Schuldenabbau eingesetzt werden müssen. So wird verhindert, dass Budgets erstellt werden, die zu hoch veranschlagt sind, weil angenommen wird, die Nationalbankgewinne seien etwas Gottgegebenes. Mit der Umsetzung dieses Vorstosses verhindern wir böse Überraschungen und Defizite. Denn die Schweizerische Nationalbank hat 2022 einen Verlust von 132 Milliarden Franken gemacht und die Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone ausgesetzt. Viele Akteure sind erschrocken. Auch 2023 dürften keine Gewinne ausgeschüttet werden. Wir dürfen also nicht mit diesem Geldsegen rechnen. Wenn er trotzdem kommt, soll er zum Schuldenabbau beitragen, was zukünftige Generationen entlastet und die Handlungsfreiheit der Schweiz stärkt für Krisen und Unvorhergesehenes.